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05.02.2012, 16:12 Uhr

Einzugsermächtigung vs. Abbuchungsauftrag

Seit längerem habe ich mit meiner Bank eine Vereinbarung, dass ich von meinen Kunden Geld per Lastschrift einziehen darf, sofern mir eine Einzugsermächtigung vorliegt. Das Unwissenheit nicht vor Strafe (hier: unnötigen Gebühren und Stress) schützt, habe ich anhand eines Abbuchungsauftrags gelernt:

Meiner Logik nach war eine Einzugsermächtigung etwas ehr dauerhaftes und ein Abbuchungsauftrag für einmalige Dinge, aber damit lag ich völlig daneben. Ich habe also Geld per Abbuchungsauftrag eingezogen und einige Tage später einen Anruf des Kundens bekommen, wieso ich ihm das Geld erst abgebucht und dann wieder zurücküberwiesen hätte ... ICH habe das bestimmt nicht getan und meine Bank weiß auch noch nichts davon, jedoch im Gespräch darüber fanden wir heraus, das es wohl am Abbuchungsauftrag lag ...

Das Online-Banking-Webinterface bietet mir im gleichen Formular Einzugsermächtigung und Abbuchungsaufträge an und der wesentliche Unterschied ist der, dass bei Abbuchungsaufträgen mein Kunde seiner Bank einen Auftrag erteilt und er bei Einzugsermächtigungen mir die Genehmigung ausstellen muss. Das hat Konsequenzen bei der Sicherheit des Geldeinzugs, denn eine auf eine Einzugsermächtigung basierende Abbuchung kann bis zu 6 Wochen problemlos (und danach auch per Gericht) rückgängig gemacht werden. Gegen Einzug per Abbuchungsauftrag kann der Kunde dagegen keinen Widerspruch einlegen und schafft damit Sicherheit beim Zahlungsempfänger, also mir.

Da dieser Abbuchungsauftrag allerdings gar nicht vorlag, hat sich seine Bank auch konsequenterweise geweigert das Geld abzubuchen (bzw. hat es zwar getan, aber ihren Fehler im Nachhinein bemerkt und wieder rückgängig gemacht). Was das jetzt an Gebühren kostet, werde ich wohl in den nächsten Tagen erfahren, aber wie heißt es so schön: Aus Erfahrung wird man klug.

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